Standesamtliche, kirchliche oder freie Trauung?

Wilde Ehe oder Heirat? Standesamtliche, kirchliche oder freie Trauung?

Überall hört man: „man kann in der heutigen Zeit auch sehr gut ohne Trauschein zusammenleben“. Wenn ein Paar seit Jahren schon zusammenlebt, Tisch und Bett miteinander teilt oder sogar einen Kredit für das gemeinsame Haus abbezahlt, behandelt das Gesetz dieses Paar wie zwei völlig Fremde, solange sie sich nicht auf dem Standesamt zu „rechtmäßigen Eheleuten“ verbunden haben.

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es die Möglichkeit für Paare, sich auch ohne die Standesamtliche Trauung – allerdings nur in der katholischen Kirche – trauen zulassen. Die Trauung gilt dort als ein Sakrament und ist daher eine reine Handlung vor Gott, die auch ohne staatliche Bestätigung funktioniert. Wer aber nach deutschem Gesetz heiratet und sich zudem bewusst dem Schutz des Eherechts unterstellen möchte, kommt um die standesamtliche Hochzeit jedoch nicht herum. Mir persönlich ist es sehr wichtig, dass ihr wisst: auch wenn ich eure freie Trauung durchführe und von euch ein Ja-Wort entgegennehme, seit ihr rechtlich NICHT miteinander verheiratet. Auch wenn ich Standesbeamtin bin, sind diese beiden Dinge völlig voneinander zu trennen. Ihr müsst wie jedes andere Paar zu eurem zuständigen Standesamt Kontakt aufnehmen. Hier führt kein Weg dran vorbei!

Nach langem hin und her ist die Entscheidung endlich gefallen: Ja, wir wollen heiraten! Aber wie: standesamtlich, kirchlich oder in einer freien Zeremonie? Jede Form der Trauung ist so individuell wie die Menschen, die eine Ehe miteinander eingehen.

 

Wer in Deutschland heiraten möchte, den führt der Weg zuerst zum Standesamt.

Eine standesamtliche Hochzeit wird oft als nicht ganz so romantisch wie eine kirchliche Trauung empfunden. Dennoch, auch bei einer standesamtlichen Trauung bleibt ein gewisser Spielrahmen: Immer mehr Standesbeamte bauen Auszüge aus der persönlichen Geschichte des Paares mit in die Rede ein und/oder untermalen die Trauung mit Musik. Der Kern der standesamtlichen Hochzeit ist natürlich die Frage des Standesbeamten an beide Partner, ob sie die Ehe eingehen möchten.

Die Trauung im Standesamt ist zwingend notwendig und die einzige gesetzlich anerkannte Form der Eheschließung innerhalb von Deutschland. Erst nachdem sich das Brautpaar vor dem Standesbeamten das Ja-Wort gegeben und die Niederschrift unterzeichnet hat, gilt es vor dem Gesetz als Ehepaar. Die Ehe wird durch diesen  Rechts- und Verwaltungsakt auf eine solide, gesetzlich geregelte Basis gestellt.

Kirchlich heiraten oder nicht:

Diese Entscheidung bleibt jedem Brautpaar selbst überlassen.

Für den Glauben der Eheleute ist die kirchliche Trauung zusätzlich ein wichtiges Symbol, gesetzlich ist sie aber nicht anerkannt. Daher muss zunächst die formelle Trauung beim Standesamt erfolgen.
Es gibt aber auch Paare, für die eine kirchliche Trauung aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommt. Nicht jedes Brautpaar hat einen Bezug zur Kirche. Es gibt aber auch Paare, die bereits schon einmal verheiratet waren und daher nicht mehr kirchlich heiraten können, gerne aber in den Genuss einer schönen Trauzeremonie kommen möchten. Manchmal gestaltet sich eine kirchliche Trauung bei unterschiedlichen Konfessionen oder Nationalitäten eher schwierig und kann daher nicht vollzogen werden. Jeder Mensch glaubt an etwas. Die einen glauben innerhalb ihrer Konfession an eine höhere Macht, die anderen Glauben an die Macht der Liebe und wiederum ganz andere glauben “nur“ an sich selbst.

Hier kommt die Freie Trauung ins Spiel,

Eine freie Trauung ist eine Zeremonie jenseits von Standesamt und Kirche. Viele Paare möchten wie in  amerikanischen Filmen heiraten: „in der freien Natur mitten in einem riesigen schönen Park, unter einem Rosenbogen, verbunden mit einer großen Party mit vielen Gästen. Bei einer Freien Trauung ist alles möglich nach dem Motto: „alles kann, nichts muss“, am Strand, auf Burgen und Schlössern, in Hotels, Zuhause im Garten oder auf einem Schiff. Es gibt nichts, was es nicht gibt, denn dem Brautpaar sind keine Grenzen gesetzt – sie allein entscheiden frei über den Ort, die Begebenheiten sowie über die Inhalte der Zeremonie und natürlich auch über die Trauredner (in), die die Zeremonie mit begleiten soll. Es geht also nicht wie im Standesamt um den rein bürokratischen und rechtlichen Akt und auch nicht, wie in der Kirche, um einen Gottesdienst, bei dem die Religion und der Glaube im Zentrum stehen. Einzig und alleine geht es nur um das Paar, um seine Geschichte, um die Liebe zueinander und um das Versprechen, das sie sich an diesem Tag geben möchten.

Ist die freie Trauung rechtskräftig? Nein.

Möchtet ihr vor dem Gesetz verheiratet sein, dann bleibt euch der Gang zum Standesamt nicht erspart. Obwohl ich Standesbeamtin bin, kann und darf ich diesen Part daher auch nicht im Rahmen einer freien Trauung übernehmen. Mir persönlich ist es sehr wichtig, diese beiden Dinge voneinander zu trennen.

Fotostudio Augenblick