Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zauberhafte Traurednerin
Nicole Stüer
Borkenbergestr.16
45721 Haltern am See
Telefon: 0173/2191333
Email: info@zauberhafte-traurednerin.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin, Nicole Stüer – Zauberhaft, Freie Traurednerin – und ihren Auftraggebern. Sie dienen dazu, die gegenseitigen Rechte und Pflichten transparent festzuhalten und Missverständnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Präambel:
Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Auftraggebern und der Freien Traurednerin Nicole Stüer ist die individuelle Konzeption, Ausarbeitung und Durchführung einer freien Trauzeremonie. Grundlage hierfür ist eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle für die Planung und Durchführung der Zeremonie erforderlichen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß auszutauschen.
Honorar:
Mit Abschluss des Vertrages entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin. Sämtliche Vergütungen verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kosten & Reisekosten:
Fahrtkosten werden ab dem 31. gefahrenen Kilometer, gerechnet ab dem Unternehmenssitz der Auftragnehmerin, mit 0,60 € je Kilometer berechnet.
Ab einer einfachen Entfernung von 250 Kilometern können zusätzlich angemessene Übernachtungskosten entstehen.
Anfallende Fremdkosten, wie Flug-, Bahn-, Fähr- oder Parkkosten sowie veranstaltungsbedingte Gebühren (z. B. GEMA), trägt der Auftraggeber.
Bereits entstandene Reise- und Nebenkosten bleiben auch dann vergütungspflichtig, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder verschoben wird, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat.
Vertragsabschluss:
Nach Eingang einer Anfrage erstellt die Auftragnehmerin ein unverbindliches schriftliches Angebot, in der Regel per E-Mail.
Mit Annahme des Angebots erhalten die Auftraggeber einen schriftlichen Vertrag. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien zustande.
Nach Vertragsabschluss beginnt die individuelle Vorbereitung und Ausarbeitung der freien Trauzeremonie.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Preise:
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und – sofern nicht anders ausgewiesen – einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag.
Zusätzliche Leistungen oder Änderungswünsche, die nach Fertigstellung der Traurede beziehungsweise später als vier Wochen vor dem vereinbarten Trauungstermin beauftragt werden, werden – nach vorheriger Abstimmung mit den Auftraggebern – mit 80,00 € je angefangener Stunde berechnet.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug sofort nach Zugang fällig.
Die Vergütung erfolgt in zwei Teilzahlungen:
- 50 % des vereinbarten Gesamthonorars nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung.
- 50 % des vereinbarten Gesamthonorars mit der Schlussrechnung und die ggfs. zusätzlich entstandenen Kosten.
Die Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für die Leistungen von Zauberhaft – Freie Traurednerin Nicole Stüer. Für Leistungen externer Dienstleister gelten ausschließlich deren eigene Vertrags- und Zahlungsbedingungen.
Zahlungsverzug:
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
Besteht trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung weiterhin Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Vertragsdauer:
Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien i.v.m. der geleisteten Anzahlung und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen sowie dem Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen.
Kündigung:
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder Post).
Da mit Vertragsabschluss bereits umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Vorbereitungsleistungen erbracht werden und der vereinbarte Termin ausschließlich für die Auftraggeber reserviert wird, gelten im Falle einer Kündigung folgende Regelungen:
Bis zum Beginn der individuellen Ausarbeitung der Traurede:
50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Ab Beginn der individuellen Ausarbeitung der Traurede:
80 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Nach Fertigstellung der Traurede:
90 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Der Beginn der Ausarbeitung sowie die Fertigstellung der Traurede werden den Auftraggebern in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Diese Mitteilung gilt als Nachweis des jeweiligen Bearbeitungsstandes.
Die vorstehenden Stornoregelungen gelten ausschließlich für die Leistungen von Zauberhaft – Freie Traurednerin Nicole Stüer. Werden zusätzlich externe Dienstleister beauftragt, gelten für diese ausschließlich deren jeweilige Vertrags- und Geschäftsbedingungen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber sich mit einer fälligen Zahlung in erheblichem Verzug befindet,
- der Auftraggeber vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben macht,
- das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist oder
- sonstige Umstände vorliegen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages oder eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen.
Eine Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.
Unterbrechung/Kündigung durch den Auftragnehmer:
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend auszusetzen, wenn sich der Auftraggeber länger als 30 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet und trotz Mahnung sowie angemessener Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung über einen längeren Zeitraum nicht an der erforderlichen Mitwirkung mitwirkt oder keine Rückmeldung erteilt und dadurch die ordnungsgemäße Vorbereitung oder Durchführung der freien Trauzeremonie erheblich erschwert oder unmöglich macht.
In diesen Fällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Die Auftraggeber verpflichten sich, die für die Vorbereitung der freien Trauzeremonie erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen sowie vereinbarte Termine und Rückmeldungen einzuhalten. Verzögerungen, die durch eine fehlende Mitwirkung der Auftraggeber entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Auswahl externer Dienstleister:
Auf Wunsch der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin den Kontakt zu externen Dienstleistern (z. B. Musikern, Fotografen oder Floristen) her oder gibt entsprechende Kontaktdaten weiter.
Verträge sowie die jeweilige Zahlungsabwicklung kommen ausschließlich zwischen den Auftraggebern und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Es gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Leistungen, die Verfügbarkeit, die Vertragserfüllung oder ein etwaiges Verschulden externer Dienstleister.
Arbeitsweise:
Das erste Kennenlerngespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist unverbindlich sowie kostenfrei.
Nach Vertragsabschluss und Eingang der vereinbarten Anzahlung beginnt die Auftragnehmerin mit der individuellen Planung und Ausarbeitung der freien Trauzeremonie.
Mit Beginn der Ausarbeitung werden bereits umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Vorbereitungsleistungen erbracht. Im Falle einer Kündigung gelten die in diesen AGB vereinbarten Stornoregelungen.
Die freie Trauzeremonie dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten.
Die Auftragnehmerin ist in der Regel etwa eine Stunde vor Beginn der Trauzeremonie am Veranstaltungsort, um die letzten organisatorischen Abstimmungen vorzunehmen und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Sollte sich die Anreise aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Verkehr, Unfall oder höhere Gewalt) verzögern, wird die Auftragnehmerin die Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
Nach Abschluss der Trauzeremonie bleibt die Auftragnehmerin für einen angemessenen Zeitraum vor Ort, um einen ordnungsgemäßen Abschluss der Zeremonie sicherzustellen.
Foto- und Videoaufnahmen:
Mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung dürfen während oder nach der Trauzeremonie entstandene Fotos und kurze Videoaufnahmen, auf denen die Auftraggeber oder Teile der Zeremonie zu sehen sind, von der Auftragnehmerin für Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere auf der Internetseite, in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram und Facebook) sowie in Werbematerialien verwendet werden.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung.
Datenschutz und Urheberrecht:
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhobenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Leistungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Traureden, Konzepte, Texte, Abläufe, Rituale, Präsentationen, Projektunterlagen sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder sonstige Nutzung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin unzulässig.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten allgemeinen Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Arbeitstechniken auch für zukünftige Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen der Auftraggeber offengelegt werden.
Haftung:
Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Nichterbringung der Leistung:
Kann die Auftragnehmerin die vereinbarten Leistungen aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder höherer Gewalt nicht persönlich erbringen, ist sie berechtigt, nach vorheriger Abstimmung mit den Auftraggebern eine geeignete Ersatzrednerin oder einen geeigneten Ersatzredner zu benennen. Die Auftragnehmerin übernimmt in diesem Fall die Organisation der Vertretung, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. Der Vertrag bleibt bestehen und wird mit der benannten Ersatzperson durchgeführt.
Bereits vereinbarte Vergütungen bleiben in diesem Fall bestehen. Die Abwicklung zwischen der Auftragnehmerin und der Ersatzrednerin bzw. dem Ersatzredner erfolgt intern. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
Im Falle des Todes der Auftragnehmerin endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung. Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs-, Planungs- und Vorbereitungsleistungen sowie die Ausarbeitung der Traurede, sind entsprechend dem tatsächlichen Leistungsstand zu vergüten. Soweit bereits geleistete Zahlungen den Wert der bis dahin erbrachten Leistungen übersteigen, wird der Differenzbetrag an die Auftraggeber erstattet.
Bedingungen für die Durchführung der Zeremonie:
Um einen reibungslosen Ablauf der Trauzeremonie zu gewährleisten, sorgen die Auftraggeber für geeignete Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort.
Findet die Trauzeremonie im Freien statt, sind die Auftragnehmerin sowie die von ihr mitgebrachte technische Ausstattung während der gesamten Zeremonie vor Witterungseinflüssen wie Regen, Spritzwasser, Staub sowie direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Hierzu ist insbesondere bei vorhersehbarer Hitze oder Regen ein geeigneter Wetterschutz (z. B. Pavillon, Sonnenschirm oder überdachter Bereich) bereitzustellen.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für technische Beeinträchtigungen oder Ausfälle der mitgebrachten Beschallungsanlage oder sonstiger technischer Geräte, soweit diese auf fehlenden Witterungsschutz oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse, insbesondere starke Hitze oder direkte Sonneneinstrahlung, zurückzuführen sind. Moderne technische Geräte verfügen zum Schutz vor Schäden teilweise über automatische Sicherheits- und Abschaltfunktionen.
Ist die Durchführung der Trauzeremonie aufgrund extremer Witterungsverhältnisse ohne ausreichenden Schutz für die Auftragnehmerin oder die technische Ausstattung gesundheitlich oder technisch unzumutbar, ist die Auftragnehmerin berechtigt, gemeinsam mit den Auftraggebern eine angemessene Anpassung der Durchführung vorzunehmen. Dies kann insbesondere eine Verlegung an einen geeigneten Ort, eine zeitliche Verschiebung oder – sofern keine andere zumutbare Lösung möglich ist – eine verkürzte Durchführung der Trauzeremonie umfassen.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB geändert am 01.07.2026
