AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB’s sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen der/die Kundin/Kunden und der Freien Traurednerin Nicole Stüer beseitigen.

 

Präambel:

Durch die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Freien Traurednerin Nicole Stüer wird das Ziel angestrebt, eine freie Trauung und deren Durchführung auszuarbeiten. Um dieses Ziels zu erreichen, stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis

 

Honorar:

Sobald der Auftraggeber den Auftrag an Nicole Stüer erteilt, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. ​

 

Kosten & Reisekosten:

Kosten, die durch die Vorgespräche oder die Fahrt zur Trau-Location für den Auftragnehmer entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden ab dem 31. Kilometer mit 0,60 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten entstehen ab 250 km. Sonderkosten wie Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.

Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht stattfindet.

 

Vertragsabschluss:

Auf die Anfrage einer freien Trauung, erstellt die Freie Traurednerin Nicole Stüer ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Durch die schriftliche Genehmigung des Angebots erhält der Kunde/die Kundin einen schriftlichen Vertrag und erst durch die Unterschrift beider (den Auftraggeber und dem Auftragsteller), kommt der Vertrag zustande. Es beginnt automatisch die Ausarbeitungszeit des Skripts. Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden.

 

Preise:

Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, wenn nicht anders erwähnt, inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten eine genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen (siehe Vertrag). Bei Mehrleistung oder bei Änderungen nach Fertigstellung der Traurede (4 Wochen vor der Trauung) wird nach Absprache mit dem Vertragspartner diese Mehrleistung pro Stunde mit 60 € abgerechnet.

 

Zahlungsbedingungen: 

Rechnungsbeträge sind sofort fällig. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Die Zahlungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Zauberhaft, Nicole Stüer (Dritte Dienstleister ausgeschlossen) und setzen sich wie folgt zusammen:

50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung
50% mit der Endabrechnung

Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.

 

Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung, behält sich die Freie Traurednerin Nicole Stüer das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

Vertragsdauer:

Der Vertrag endet mit der Durchführung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung der Endabrechnung.

 

Kündigung:

 

Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, E-Mail).

 

Bei Kündigung bis 12 Wochen vor Veranstaltung: fallen 50% der Gesamtsumme an, nachdem das Erstgespräch oder Traugespräch stattgefunden hat, aber noch vor dem Erstellen der Traurede

 

Bei Kündigung bis 12 Wochen vor Veranstaltung: fallen 80% der Gesamtsumme an, nachdem das Erstgespräch, Traugespräch oder weitere Gespräche stattgefunden haben, und die Rede sich bereits in Bearbeitung befindet.

 

Bei Kündigung bis weniger als 12 Wochen vor Veranstaltung: fallen 90% der Gesamtsumme an.

Die oben aufgeführten Fristen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von Zauberhaft, Nicole Stüer. Bei Beauftragung externer Dienstleister sind die jeweiligen Kündigungsbedingungen zu beachten. Eine außerordentliche Kündigung seitens Zauberhaft, Nicole Stüer, kann erfolgen bei: Zahlungsverzug, Täuschungsverzug und unmöglicher Zusammenarbeit.

Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.

 

Auswahl externer Dienstleister:

Die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zu Stande. Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann auch nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch Zauberhaft im Namen der Auftraggeber erfolgen. Zauberhaft übernimmt lediglich die Auswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.

 

Arbeitsweise:

Das erste Kennenlerngespräch ist kostenlos. Nach Beauftragung und Vertragsunterzeichnung wird eine erste Akontorechnung zugestellt. Nach Geldeingang wird die entsprechende Leistung ausgearbeitet. Nach Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr kostenlos möglich.

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 60 Minuten liegt. Die Traurednerin verpflichtet sich jedoch, 30 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

 

Datenschutz und Urheberrecht:

Alle durch Zauberhaft, Nicole Stüer, erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektplanungen, Konzepte, Werke, Layouts, Reden sind Eigentum von Zauberhaft, Nicole Stüer und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung genutzt werden. Das Weitergeben und nutzen dieser Dokumente wird strafrechtlich verfolgt.

 

Haftung:

Für schuldhaft verursachte Schäden haftet Zauberhaft grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Sach- oder Vermögensschäden jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden, besteht eine Haftung lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also soweit es um die Verletzung einer Pflicht geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut. Der Haftungsumfang ist in diesem Fall dem Grunde nach auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden und der Höhe nach je Schadensfall auf die doppelte Auftragssumme des jeweiligen Auftrages begrenzt. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn) wird von Zauberhaft bei jeder Art von fahrlässig verursachten Schäden nicht übernommen.

 

Nichterbringung der Leistung:

Kann die Freie Traurednerin Nicole Stüer die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.) wird die Auftragsnehmerin versuchen, einen geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

Bedingungen für die Durchführung der Zeremonie:

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird der Auftragnehmer während der Hochzeitszeremonie von Regen und Sonneneinstrahlung geschützt. Andernfalls kann die Traurednerin die Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden. Die vom Auftragnehmer mitgebrachte Beschallungsanlage muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.).

 

Datenschutz:

Alle persönlichen Daten und Informationen, werden von der Freien Traurednerin Nicole Stüer absolut vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Freie Traurednerin Nicole Stüer Fotos der Zeremonie zur Eigenwerbung auf ihrer Webseite veröffentlichen darf. Sollten Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen sein, erfolgt nur dann eine Veröffentlichung der beteiligten Person, wenn eine separate Einverständniserklärung schriftlich erteilt wurde. Andernfalls werden die Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.

 

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

 

AGB geändert am 30.10.2020